E-Prämie 2026 für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge

Gute Nachrichten für Autokäufer: Die staatliche Förderung für Elektro- und bestimmte Plug-in-Hybridfahrzeuge ist zurück. Seit dem 1. Januar 2026 profitieren Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen von Zuschüssen zwischen 1.500 € und 6.000 € beim Neuwagenkauf. Die Förderung kann ab Mai 2026 rückwirkend für dieses Jahr beantragt werden.

Wann startet die Förderung?

 

Die Förderung gilt ab 01.01.2026 - auch rückwirkend für neu zugelassene Fahrzeuge. Förderanträge sind ab Mai 2026 möglich. 

 

Was wird gefördert?

 

Das Förderprogramm gilt für den Kauf oder das Leasing von Neuwagen. Förderfähig sind neu zugelassene Fahrzeuge der Klasse M1 mit rein elektrischem Antrieb sowie bestimmte Plug-in-Hybrid-Antriebe.

Wer wird gefördert?

 

Die neue E-Auto Förderung 2026 richtet sich an Privatpersonen. Anspruch auf die Förderung haben Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro. Für Familien mit Kindern erhöht sich die Förderung um 500 Euro für das erste Kind und um weitere 500 Euro für das zweite Kind. 

Welcher Zeitraum vom Haushaltseinkommen soll nachgewiesen werden?

 

Das zu versteuernde Einkommen wird aus dem Durchschnitt der beiden aktuellsten Steuerbescheide ermittelt, die höchstens drei Jahre alt sind. Für einen Antrag Anfang 2026 zählen daher die Steuerbescheide aus 2023 und 2024.

So berechnet sich Ihre Förderung

Basis

Basisförderung E-Auto3.000€
Basisförderung Plug-in-Hybrid1.500€

Kinderbonus

1. Kind+ 500€
2 Kinder+ 1.000€*

*max. + 1.000€

Staffelung Einkommen

Bei zvE unter 60.000€+ 1.000€
Bei zvE* unter 45.000€+ 2.000€

*Das zvE ist nicht Ihr Brutto- oder Nettoeinkommen, sondern der Betrag nach Abzug aller Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge. Sie finden dies in Ihrem Steuerbescheid 

 

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Maximale Förderung: 6.000€

Bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs

 

Zu versteuerndes HaushaltsjahreseinkommenHaushalt ohne Kinder unter 18 JahrenHaushalt mit einem Kind unter 18 JahrenHaushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren
85.001 bis 90.000 Euronicht förderfähignicht förderfähig4.000 Euro
80.001 bis 85.000 Euronicht förderfähig3.500 Euro4.000 Euro
60.001 bis 80.000 Euro3.000 Euro3.500 Euro4.000 Euro
45.001 bis 60.000 Euro4.000 Euro4.500 Euro5.000 Euro
bis 45.000 Euro5.000 Euro5.500 Euro6.000 Euro

 

 

Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-In-Hybrids*

 

Zu versteuerndes HaushaltsjahreseinkommenHaushalt ohne Kinder unter 18 JahrenHaushalt mit einem Kind unter 18 JahrenHaushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren
85.001 bis 90.000 Euronicht förderfähignicht förderfähig2.500 Euro
80.001 bis 85.000 Euronicht förderfähig2.000 Euro2.500 Euro
60.001 bis 80.000 Euro1.500 Euro2.000 Euro2.500 Euro
45.001 bis 60.000 Euro2.500 Euro3.000 Euro3.500 Euro
bis 45.000 Euro3.500 Euro4.000 Euro4.500 Euro

*förderfähig, sofern die CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km nicht überschreiten oder die elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.

FAQs

 

Falls Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und für die vergangenen Jahre keine Steuererklärung vorhanden ist, kann diese nachträglich abgegeben werden. Rentnerinnen und Rentner ohne Einkommenssteuererklärung können eine Rentenbezugsbescheinigung sowie eine Selbsterklärung über weitere Einkünfte vorlegen.

Die Mindesthaltedauer bei Kauf oder Leasing wird bei 36 Monaten ab der Erstzulassung liegen.

Entscheidend für die E-Prämie ist das Datum der Zulassung, nicht der Bestellzeitpunkt. Bei Anträgen zum Jahresende kann die Auszahlung in das darauffolgende Jahr fallen. 

> Kopie des Kauf,- oder Leasingvertrages

> Fahrzeugschein 

> Steuerbescheid (max. 3 Jahre alt)

> Personalausweis

Hinweis: Die genauen Anforderungen werden mit Start des Online-Portals im Mai 2026 bekannt gegeben.

Alle Angaben ohne Gewähr. Weitere Informationen befinden sich auf der offiziellen Seite des Bundesumweltministeriums. Stand: 20.01.2026 Quelle: https://www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/neues-e-auto-foerderprogramm-mit-sozialer-staffelung-zuschuesse-fuer-neuzulassungen-ab-1-januar-2026