Dashcam, Navi & Blitzer-App:
Was ist im Auto eigentlich erlaubt?
Smartphone als Navi, Dashcam an der Windschutzscheibe oder eine App, die vor Blitzern warnt:
Digitale Helfer gehören für viele längst zum Autofahren dazu. Doch nicht alles, was technisch möglich ist, ist während der Fahrt auch erlaubt. Wir zeigen, worauf Autofahrer achten sollten – einfach und ohne Paragraphendschungel.
Dashcams: Filmen ja – aber nicht einfach dauerhaft
Dashcams können nach einem Unfall wertvolle Aufnahmen liefern. Trotzdem darf im öffentlichen Straßenverkehr nicht einfach dauerhaft und ohne Anlass alles aufgezeichnet und gespeichert werden. Entscheidend ist der Datenschutz.
Empfehlenswert sind deshalb Dashcams mit Loop-Funktion und anlassbezogener Speicherung: Die Kamera überschreibt kurze Sequenzen automatisch und sichert eine Aufnahme erst bei einem konkreten Ereignis, beispielsweise einer starken Verzögerung oder einem Unfall. Permanente, anlasslose Aufzeichnungen können dagegen gegen Datenschutzvorschriften verstoßen und Bußgelder nach sich ziehen.
Wichtig außerdem: Aufnahmen mit erkennbaren Personen oder Kennzeichen sollten keinesfalls einfach in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden. Interessant zu wissen: Dashcam-Aufnahmen können im Einzelfall vor Gericht trotzdem als Beweismittel zugelassen werden.
Smartphone als Navi: Halterung statt Handy in der Hand
Das Smartphone darf grundsätzlich als Navigationsgerät genutzt werden – allerdings gelten während der Fahrt klare Regeln.
Das Handy darf weder aufgenommen noch in der Hand gehalten werden.
In einer geeigneten Halterung ist die Navigation erlaubt. Auch Sprachsteuerung kann genutzt werden. Ein kurzer Blick auf die Route oder eine kurze Bedienung ist möglich, sofern die Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse dies zulassen. Längeres Tippen, Nachrichten schreiben oder die Suche nach einem neuen Ziel während der Fahrt sind dagegen tabu.
Wer umfangreichere Einstellungen vornehmen möchte, sollte sicher anhalten. Wichtig: Bei einem Kraftfahrzeug reicht beispielsweise die automatische Start-Stopp-Funktion nicht aus, um die Einschränkungen für die Handynutzung aufzuheben.
Blitzer-Apps: Während der Fahrt Finger weg
Anders sieht es bei Blitzer-Apps und Radarwarnern aus. Die Straßenverkehrsordnung untersagt Fahrzeugführern die Nutzung technischer Funktionen, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen wie Geschwindigkeitskontrollen anzeigen oder stören.
Das betrifft auch Smartphones oder Navigationsgeräte, wenn deren Blitzerwarnfunktion während der Fahrt verwendet wird.
Deshalb gilt: Eine entsprechende Warnfunktion vor Fahrtbeginn deaktivieren und während der Fahrt nicht nutzen.
Die 3 goldenen Regeln für digitale Helfer
1. Dashcam: möglichst nur kurz und anlassbezogen speichern – Datenschutz beachten.
2. Smartphone & Navi: nicht in die Hand nehmen und während der Fahrt nur mit minimaler Ablenkung bedienen.
3. Blitzerwarner: Warnfunktionen für Geschwindigkeitskontrollen während der Fahrt nicht verwenden.
Digitale Technik kann das Autofahren komfortabler und sicherer machen – wenn sie richtig eingesetzt wird. Wer sein Fahrzeug mit einem fest installierten Navigations-, Infotainment- oder modernen Connectivity-System nachrüstenmöchte, kann sich gerne an unser Autohaus wenden.
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